Ab dem 1. Januar 2027 steht mit dem staatlich geförderten Altersvorsorgedepot eine neue Möglichkeit der privaten Altersvorsorge zur Verfügung. Das neue Vorsorgemodell wurde entwickelt, um den langfristigen Vermögensaufbau einfacher, flexibler und renditeorientierter zu gestalten. Im Gegensatz zur bisherigen Riester-Rente können die Beiträge künftig verstärkt am Kapitalmarkt – beispielsweise in ETFs oder Investmentfonds – angelegt werden.
Leimeister Versicherungsmakler begleitet Sie unabhängig bei der Auswahl des passenden Altersvorsorgedepots und vergleicht die Angebote verschiedener Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister. Unser Ziel ist es, für Sie eine Altersvorsorgelösung zu finden, die optimal zu Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihren finanziellen Zielen passt.
Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Durch die stärkere Ausrichtung auf Kapitalmarktanlagen sollen langfristig höhere Renditechancen entstehen als bei klassischen Vorsorgeprodukten mit umfassenden Garantien. Gleichzeitig profitieren Sparer – abhängig von ihrer persönlichen Situation – von staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen.
Staatliche Förderung für den Vermögensaufbau
Attraktive Renditechancen durch langfristige Kapitalmarktinvestitionen
Investitionen in ETFs, Fonds und weitere zugelassene Anlageformen
Steuerliche Vorteile während der Ansparphase
Flexible und moderne Altersvorsorge
Unabhängige Beratung und Angebotsvergleich durch Leimeister Versicherungsmakler
Individuelle Lösungen für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und Familien
Das neue Altersvorsorgedepot ist besonders interessant für:
Arbeitnehmer
Beamte
Selbstständige
Berufseinsteiger
Familien mit Kindern
Junge Sparer
Personen, die ihre gesetzliche Rente sinnvoll ergänzen möchten
Anleger mit langfristigem Vermögensaufbau
Gerade jüngere Menschen profitieren vom langfristigen Anlagehorizont und dem Zinseszinseffekt einer kapitalmarktorientierten Altersvorsorge.
Nicht jedes Altersvorsorgedepot ist gleich. Unterschiede bestehen unter anderem bei:
Kosten und Gebühren
Auswahl der ETFs und Fonds
Flexibilität bei Ein- und Auszahlungen
Service und Verwaltung
Anlagestrategien
Vertragsbedingungen
Als unabhängiger Versicherungsmakler vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen. Wir vergleichen die Angebote verschiedener Anbieter und helfen Ihnen dabei, die passende Altersvorsorgelösung zu finden.
Unabhängige Beratung ohne Bindung an einzelne Anbieter
Vergleich zahlreicher Altersvorsorgeprodukte
Persönliche Betreuung statt Hotline
Langjährige Erfahrung im Bereich Altersvorsorge und Vermögensaufbau
Individuelle Versorgungskonzepte für Privatpersonen und Unternehmen
Unterstützung bei bestehenden Riester-Verträgen und neuen Altersvorsorgedepots
Das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot kann voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden.
Ja. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht eine kapitalmarktorientierte Geldanlage, beispielsweise über ETFs oder Investmentfonds, sofern diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Bestehende Riester-Verträge bleiben grundsätzlich bestehen. Ob eine Fortführung oder ein Wechsel sinnvoll ist, sollte immer individuell geprüft werden.
Sie möchten wissen, ob das neue Altersvorsorgedepot für Sie sinnvoll ist? Leimeister Versicherungsmakler informiert Sie frühzeitig über die neuen Möglichkeiten der staatlich geförderten Altersvorsorge, vergleicht die verfügbaren Angebote und unterstützt Sie bei der Auswahl der optimalen Vorsorgestrategie.
Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch und profitieren Sie von einer unabhängigen, transparenten und individuellen Beratung rund um das Altersvorsorgedepot ab 2027.
Hier Vergleich bisherige "Riester-Förderung" mit dem neuen Altersvorsorgedepot 2027
Mit dem 1. Januar 2027 endet die Möglichkeit, neue Riester-Verträge abzuschließen. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot (AV-Depot) – eine moderne Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die vor allem auf Fonds und ETFs setzt.
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss jedoch nichts unternehmen. Bestehende Verträge können unverändert weitergeführt werden. Gleichzeitig eröffnet das neue System die Möglichkeit, das vorhandene Riester-Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot zu übertragen. Bereits erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile bleiben dabei vollständig erhalten.
Der größte Unterschied liegt in der Art der Geldanlage. Während Riester-Verträge aufgrund ihrer Garantiepflicht einen erheblichen Teil des Vermögens sicherheitsorientiert investieren müssen, kann das Kapital im Altersvorsorgedepot vollständig in Fonds und ETFs angelegt werden. Dadurch steigen zwar die Renditechancen, gleichzeitig tragen Anleger jedoch das Risiko von Kursschwankungen selbst.
Wer auf Garantien nicht verzichten möchte, kann weiterhin entsprechende Produkte wählen. Neben reinen Fondsdepots werden auch Varianten mit einer Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent angeboten.
Für alle, die eine unkomplizierte Lösung bevorzugen, gibt es außerdem das sogenannte Standarddepot. Hier legt der Anbieter die Fonds fest, reduziert das Anlagerisiko automatisch mit zunehmendem Alter und darf maximal 1 Prozent Kosten pro Jahr berechnen.
Auch bei der staatlichen Förderung geht das neue Modell einen anderen Weg. Während sich die Riester-Förderung bisher nach dem Einkommen richtete und ein Mindesteigenbeitrag erforderlich war, orientiert sich die Förderung künftig ausschließlich an den tatsächlich eingezahlten Beiträgen.
Für jeden Euro Eigenbeitrag gibt es einen festen staatlichen Zuschuss:
50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro,
25 Cent je Euro bis zu einem Eigenbeitrag von insgesamt 1.800 Euro.
Dadurch ist eine jährliche Grundförderung von bis zu 540 Euro möglich.
Familien profitieren zusätzlich von einer attraktiven Kinderförderung. Für jedes Kind beträgt die Zulage 100 Prozent des Eigenbeitrags, maximal jedoch 300 Euro pro Jahr. Bereits mit einem Eigenbeitrag von 300 Euro wird somit die volle Kinderzulage erreicht.
Ein wesentlicher Vorteil des neuen Systems ist der deutlich größere Kreis der Förderberechtigten.
Erstmals können auch Selbstständige, Freiberufler und Angehörige berufsständischer Versorgungswerke – beispielsweise Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte – die staatliche Förderung nutzen. Diese Gruppen waren bei der Riester-Rente bislang überwiegend ausgeschlossen.
Wer sein Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen möchte, kann dies über das gesetzliche Wechselrecht nach § 1 AltZertG veranlassen.
Der bisherige Anbieter überweist das Vertragsguthaben zum nächsten Quartalsende – also zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember – direkt an den neuen Anbieter. Das Geld wird dabei ausschließlich zwischen den beiden Verträgen übertragen. Dadurch bleiben sämtliche Förderungen erhalten.
Wichtig ist jedoch: Den Riester-Vertrag niemals selbst kündigen. Eine Kündigung gilt als förderschädlich. In diesem Fall müssen sämtliche Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückgezahlt werden.
Für die Übertragung dürfen Anbieter nur innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss ein Entgelt verlangen. Dieses ist gesetzlich auf maximal 150 Euro begrenzt.
Besonders interessant ist ein Wechsel für Menschen mit vielen Jahren bis zum Renteneintritt. Wer langfristig investiert, kann Börsenschwankungen besser ausgleichen und profitiert stärker von den höheren Renditechancen eines ETF- oder Fondssparplans.
Auch Familien können vom neuen Fördersystem profitieren. Durch die Kombination aus Grund- und Kinderzulagen lässt sich bereits mit vergleichsweise niedrigen Eigenbeiträgen eine hohe staatliche Förderung erzielen.
Ein weiterer Grund für einen Wechsel kann der bestehende Riester-Vertrag selbst sein. Viele ältere Verträge verursachen hohe Verwaltungskosten und erzielen aufgrund der Garantiepflicht nur geringe Renditen. Ein kostengünstiges Altersvorsorgedepot kann langfristig deutlich bessere Ertragschancen bieten.
Nicht jeder Riester-Sparer fährt mit einem Wechsel automatisch besser.
Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, sollte das Risiko eines Börsenrückgangs sorgfältig abwägen. Kurzfristige Verluste könnten sich bis zum Rentenbeginn möglicherweise nicht mehr vollständig ausgleichen.
Auch ältere Riester-Verträge mit hohen Garantiezinsen oder einem besonders attraktiven Rentenfaktor können weiterhin sehr wertvoll sein. Diese Vorteile gehen bei einem Wechsel endgültig verloren.
Wer außerdem Wohn-Riester für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie nutzen möchte oder großen Wert auf garantierte Leistungen legt, sollte die Bedingungen des neuen Angebots genau vergleichen.
Das Altersvorsorgedepot bietet deutlich mehr Flexibilität und höhere Renditechancen als die klassische Riester-Rente. Gleichzeitig wurde die staatliche Förderung vereinfacht und auf weitere Personengruppen ausgeweitet.
Ob sich die Übertragung eines bestehenden Riester-Vertrags lohnt, hängt jedoch immer von der persönlichen Situation ab. Alter, Restlaufzeit, bestehende Vertragsbedingungen und individuelle Ziele spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Deshalb gilt auch künftig: Nicht vorschnell wechseln – sondern zuerst sorgfältig vergleichen und rechnen.