Einmal falsch gesteuert oder ein Hindernis übersehen, und schon ist der Unfall passiert. Drohnenflieger haften dann immer für Verletzungen und Schäden. Daher müssen sie seit 2005 eine Haftpflichtversicherung für jedes ihrer "unbemannten Flugobjekte" nachweisen. Ausnahmen gelten nur für reine Spielzeuge.Bereits kleine Drohnen können in große Höhen aufsteigen und bei einem Absturz gravierende Schäden anrichten, deshalb unterliegen sie, wie andere Flugmodelle auch, der Versicherungspflicht. Da die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist sollten Drohnenbesitzer sollten vorab prüfen, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung ihr Flugmodell mitversichert. Falls nicht, gibt es spezielle Versicherungen - entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Versicherung.
Wir klären für Sie auch, ob die Drohne beitragsfrei in Ihre Privathaftpflicht eingeschlossen werden kann!
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