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Drohnenhaftpflicht

Drohnen- Haft­pflichtversicherung

Die Welt aus der Vogelperspektive betrachten, spektakuläre Bilder oder Videos machen: Ferngesteuerte Flugmodelle wie beispielsweise Drohnen sind inzwischen ein beliebter Freizeitspaß. Doch vor dem Start sollten die Hobbypiloten an den Versicherungsschutz denken. Die meisten Drohnen gelten nicht als Spielzeug. Dann sind sie auch nicht über die private Haft­pflichtversicherung abgedeckt, sondern benötigen eine spezielle Absicherung.

Einmal falsch gesteuert oder ein Hindernis übersehen, und schon ist der Unfall passiert. Drohnenflieger haften dann immer für Verletzungen und Schäden. Daher müssen sie seit 2005 eine Haft­pflichtversicherung für jedes ihrer "unbemannten Flugobjekte" nachweisen. Ausnahmen gelten nur für reine Spielzeuge.Bereits kleine Drohnen können in große Höhen aufsteigen und bei einem Absturz gravierende Schäden anrichten, deshalb unterliegen sie, wie andere Flugmodelle auch, der Versicherungspflicht. Da die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist sollten Drohnenbesitzer sollten vorab prüfen, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung ihr Flugmodell mitversichert. Falls nicht, gibt es spezielle Versicherungen - entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Versicherung.
 

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