Als Beamtin oder Beamter genießen Sie eine besondere berufliche Absicherung. Dennoch kann eine dauerhafte Dienstunfähigkeit erhebliche finanzielle Folgen haben – insbesondere zu Beginn der Beamtenlaufbahn.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) kann dabei helfen, die entstehende Versorgungslücke abzusichern und Ihr Einkommen zu schützen.
Dienstunfähigkeit liegt grundsätzlich vor, wenn eine Beamtin oder ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die dienstlichen Pflichten zu erfüllen und deshalb in den Ruhestand versetzt oder aus dem Dienst entlassen wird.
Die Ursachen können vielfältig sein. Neben körperlichen Erkrankungen können beispielsweise auch psychische Erkrankungen oder Unfälle dazu führen, dass der bisherige Dienst nicht mehr ausgeübt werden kann.
Gerade für Beamtenanwärter, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe kann eine Dienstunfähigkeit finanziell besonders einschneidend sein. Je nach Status und individueller Situation können die Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn begrenzt sein.
Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind nicht dasselbe.
Bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer anhand der vereinbarten Versicherungsbedingungen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung enthält dagegen eine Dienstunfähigkeitsklausel, die speziell auf die Situation von Beamten zugeschnitten ist.
Die genaue Formulierung dieser Klausel ist entscheidend. Denn nicht jeder Tarif bietet denselben Schutz und nicht jede als „Dienstunfähigkeitsklausel“ bezeichnete Regelung ist gleichwertig.
Eine private Absicherung sollte insbesondere frühzeitig geprüft werden bei:
Beamten auf Widerruf und Beamtenanwärtern
Beamten auf Probe
jungen Beamten auf Lebenszeit
Lehrern und Referendaren
Polizei-, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamten
Beamten mit besonderen gesundheitlichen oder körperlichen Anforderungen im Dienst
Je früher eine Absicherung geprüft wird, desto besser können häufig Gesundheitszustand, Eintrittsalter und langfristige Versicherbarkeit berücksichtigt werden.
Bei der Auswahl kommt es nicht nur auf den Beitrag an. Entscheidend sind vor allem die Versicherungsbedingungen.
Wir achten bei unserer Beratung unter anderem auf die konkrete Ausgestaltung der Dienstunfähigkeitsklausel, die Höhe der versicherten DU-Rente, die Versicherungs- und Leistungsdauer, mögliche Nachversicherungsmöglichkeiten sowie auf Regelungen für unterschiedliche Beamtenverhältnisse.
Bei bestimmten Berufsgruppen – beispielsweise Polizei, Feuerwehr oder Justizvollzug – können darüber hinaus besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz bestehen.
Die Gesundheitsprüfung ist ein wichtiger Bestandteil des Antrags. Vorerkrankungen bedeuten dabei nicht automatisch, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen ist.
Je nach Vorgeschichte kann es sinnvoll sein, zunächst eine anonyme Risikovoranfrage bei geeigneten Versicherern durchzuführen. So lässt sich prüfen, zu welchen Konditionen Versicherungsschutz grundsätzlich möglich wäre, bevor ein konkreter Antrag gestellt wird.
Welche Dienstunfähigkeitsversicherung geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab: Beamtenstatus, Dienstherr, Tätigkeit, Alter, gewünschte Absicherung, Gesundheitszustand und persönliche Lebensplanung.
Als Versicherungsmakler sind wir nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden. Wir vergleichen geeignete Lösungen am Markt und betrachten dabei nicht nur den Preis, sondern insbesondere die für Ihre Situation relevanten Vertragsbedingungen.
Unser Ziel: eine Dienstunfähigkeitsabsicherung, die zu Ihrer Beamtenlaufbahn und Ihrer persönlichen finanziellen Situation passt.
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre mögliche Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit ist oder welche Tarife für Sie infrage kommen?
Wir beraten Sie persönlich und verständlich und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Absicherung zu Ihrer Situation passt.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.