Mit der Bauleistungsversicherung schützen Sie Ihren Rohbau
Mit der Bauleistungsversicherung sichern Sie Ihren Rohbau finanziell ab gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Frost, Überflutung, mutwillige Beschädigung, Glasbruch, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern und Diebstahl von fest eingebautem Material wie Heizkörper, Waschbecken oder Gastherme. Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die erforderlichen Kosten für Arbeitslohn und Materialien, um Schäden zu beseitigen und den Bauzustand wiederherzustellen.
Sparen Sie Beitrag durch eine Selbstbeteiligung
Ihr Neubau ist bis zur Bezugsfertigkeit voll durch die Bauleistungsversicherung geschützt. Um den Beitrag günstig zu halten, wird in der Bauleistungsversicherung meist eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart. Nicht versichert sind Rohbauschäden durch normale Witterungsbedingungen und Diebstahl von auf der Baustelle gelagertem Material.
Tipp: Schließen Sie zusammen mit der Bauleistungsversicherung eine Feuerrohbauversicherung ab, dann sind auch Schäden durch Brand, Explosionen und Blitzschlag an Ihrem Rohbau abgesichert.
Bauherrenhaftpflicht
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.
Erstinformationen zu Ihrem Versicherungsvermittler
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
LEIMEISTER
Versicherungsmakler GmbH
Würzburger Str. 150
63743 Aschaffenburg
Telefon: 06021 31070
E-Mail: service@leimeister.com
Vermittlerstatus
Wir sind tätig als Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Versicherungsmakler sind nicht gesellschaftsgebunden und sind gesetzlich verpflichtet dem Kunden einen angemessenen Marktüberblick zu verschaffen.
Beratung und Vergütung
Wir beraten und vermitteln gemäß den gesetzlichen Vorgaben und erhalten für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der jeweiligen Gesellschaft. Für Sie als Kunde ist unsere Beratungsleistung kostenfrei.
Abhängigkeiten über Beteiligungen
Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen des Vermittlers von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals des Vermittlers.
Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Kerschensteinerstraße 9
63741 Aschaffenburg
Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (20 Cent/Anruf aus dt. Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunk)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registernummer: D-HTNA-4910K-98
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de